Einführung einer Leerstandssteuer
Unseren Antrag auf Prüfung, wie eine Leerstandssteuer über eine Zweckentfremdungsverbotssatzung umgesetzt werden kann, werden wir am Montag, den 11. März 2024 im Stadtrat einbringen.
Gründe dafür gibt es genug. In Kaiserslautern besteht ein großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Dies führt zu enormen Mietsteigerungen: Im vergangenen Jahr sind die Mieten in Kaiserslautern um 10,5 % gestiegen. Das Wohnraumgutachten von 2019 sieht einen Bedarf von 1.900 Wohnungen bis 2030, die ohne ein klares Wohnbauplanungskonzept nicht realisiert werden können. Gleichzeitig stehen viele Wohnungen leer, zum Teil schon über mehrere Jahre.
Um leerstehende Wohnungen wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen, haben sich Nachbarländer in und außerhalb der EU dazu entschlossen, Leerstandssteuern zu erheben und damit bereits beachtliche Erfolge erzielen können. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat bereits 2020 festgestellt, dass eine Leerstandssteuer auch in Deutschland eingeführt werden kann. Kommunen können dies für ihren Geltungsbereich umsetzen, Landau hat eine solche Leerstandsteuer/Zweckentfremdungsverbotssatzung im November 2023 beschlossen.
Aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts soll auch in Kaiserslautern eine Leerstandssteuer eingeführt werden. Die Spannweite der erhobenen Steuer reicht in den bereits praktizierenden Ländern von 1- 5% des Immobilienwerts. Wir schlagen einen Steuersatz von 2% des Immobilienwerts für Kaiserslautern vor. Diese Mittel könnten dann zur Förderung des Wohnraums, der Stadtentwicklung und der Vorbeugung von Leerständen investiert werden.
Stefan Glander
Fraktionsvorsitzender Die Linke/Partei
8. März 2024
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