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Die Linke ist die einzige der im Bundestag vertretenen Parteien, die keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten annimmt! Das macht uns unabhängig vom Einfluss Dritter. Wir sind nicht käuflich.

Unsere wichtigste Einnahmequelle sind unsere Mitgliedsbeiträge. Für Spenden von Genoss*innen und Sympathisant*innen sind wir aber dankbar.

Durch diese Spenden ist es möglich, Projekte und Kampagnen zu finanzieren, die wir uns sonst nicht oder nicht in diesem Maße leisten könnten, und uns vor Ort in verschiedensten Initiativen einzubringen.

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Spendenkonto:

Die Linke.Bezirksverband Westpfalz
Sparkasse Kaiserslautern
DE74 5405 0220 0000 1158 73
MALADE51KLK

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Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.