Bezahlbare Mieten für Kaiserslautern - Mietwucher effektiv bekämpfen und verhindern!
Unser Beschlussantrag zur strafrechtlichen Verfolgung von Mietwucher wurde in den Sozialausschuss verwiesen
Eine von Betroffenheit über die prekäre Wohnungssituation in Kaiserslautern geprägte Debatte in der Stadtratssitzung vom 28.04.2025 zeigte, dass wir mit unserem Antrag durchaus einen Nerv getroffen haben. Vermeintlich offene Rechtsfragen sowie das ernstzunehmende Argument eines veralteten Mietspiegels haben uns bewogen, der Verweisung des Antrags in die nächste Sozialausschusssitzung zuzustimmen. Wir werden uns im Vorfeld dafür einsetzen, das schnellstmöglich ein aktueller qualifizierter Mietspiegel, auf dessen Grundlage Mietwucher zu erkennen ist, vorgelegt wird.
Mit dieser Grundlage und einer weiteren Erhöhung des Drucks, ein Konzept zur Schaffung finanzierbarer Wohnungen in Kaiserslautern einzufordern, werden wir für die Durchsetzung unserer Forderung nach strafrechtlicher Verfolgung von Mietwucher kämpfen.
Für viele Menschen in Kaiserslautern bedeuten steigende Mietkosten eine enorme Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenshaltungskosten nicht mehr zu stemmen ist. Angesichts des wachsenden Wohnungsmangels haben Mieter*innen häufig keine andere Wahl, als überteuerte Mieten zu zahlen. Viele Mieten liegen dabei weit über den erlaubten Grenzen des Mietspiegels. Das spaltet unsere Stadt und die Gesellschaft.
Es gibt jedoch ein Instrument gegen überteuerte Mieten, den § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, der Mietwucher als Ordnungswidrigkeit einstuft, wenn die verlangte Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aktuell gibt es mit Frankfurt am Main bereits eine Stadt, die diese Möglichkeit erfolgreich anwendet. Mit knapp 1.400 verfolgten Fällen und Rückzahlungen von insgesamt 419.000 Euro allein im Zeitraum von 2020 bis 2022 hat sich das Instrument dort bewährt.
Diesem Beispiel soll Kaiserslautern folgen und Mietwucher konsequent verfolgen und ahnden. Mit diesem Verfahren können sowohl gütliche Einigungen erfolgen sowie Bußgelder eingetrieben und überhöhte Mieten an die Betroffenen zurückgezahlt werden. Davon kann auch die Stadt Kaiserslautern profitieren.
Die beantragte Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Mieter*innen nicht persönlich auf zivilrechtlichem Wege in eine ungleiche Konfrontation mit ihren Vermieter*innen gehen müssen, um an ihr Recht zu kommen. Kaiserslautern sollte daher die Möglichkeiten des § 5 WiStG mit vollem Engagement nutzen.
Wir bleiben dran!
Stefan Glander
Fraktionsvorsitzender